Boby

Boby - ein Hund zwischen den Stühlen

Auf Sardinien gilt für Haustiere die Kennzeichnungspflicht, wie in Deutschland auch. D.h. die Bevölkerung ist dazu verpflichtet ihre Hunde mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Anders als in Deutschland wird auf Sardinien ein Hund, der gechippt wird direkt im behördlichen Register auf seinen Besitzer eingetragen und somit registriert. In Deutschland gibt es solch ein zentrales behördliches Register leider nicht, diese Funktion wird anstatt dessen von privaten Haustierregistern, wie Tasso (es gibt auch diverse regionale Hunderegister), abgedeckt. Hundehalter in Deutschland sollten den Hund und seinen Mikrochip in Eigenregie bei solch einem Haustierregister anmelden bzw. registrieren lassen, um beispielsweise im Falle des Verlusts, den Hund wieder zu finden und/oder Besitzansprüche geltend zu machen.

Kennzeichnungspflicht hin oder her, sowohl in Deutschland, als auch auf Sardinien werden immer wieder Tiere ohne Chip aufgefunden. Wird in Nordsardinien in der Gegend um Santa Teresa ein ungechippter Hund aufgegriffen, so suchen wir über die sozialen Medien den Besitzer, wenn sich jedoch keiner findet, so bleibt der Hund bei uns im Tierheim und wird nach dem Implantieren eines Mikrochips in eine passende Familie vermittelt.

Es gibt aber auch ein paar wenige Leidtragende der Kennzeichnungspflicht, so zum Beispiel unser Boby. Boby wurde vor vielen Jahren mit einem Mikrochip gekennzeichnet und auf Sardinien vermittelt. Nun plötzlich taucht Boby wieder auf, völlig abgemagert und dehydriert lief er durch die Gegend. Laut Register ist der Besitzer noch derselbe, jedoch können wir ihn nicht mehr erreichen und er meldet sich auch nicht zurück. So liegt der Verdacht nahe, dass der Besitzer entweder seinen Hund nicht zurückhaben möchte, oder unbekannt verzogen ist und seinen Hund zurück lies. Was bedeutet das für Boby? Für jeden logisch denkenden Menschen wäre die Antwort klar, er sucht ein neues schönes Zuhause. Ja, das tut er in gewisser Weise auch, jedoch muss nun erst die ganze Maschinerie der Rechtsübertragung in Gang gesetzt werden, denn da der Besitzer auch das Recht an dem Hund nicht selbsttätig an uns überträgt - er ist ja wie vom Erdboden verschluckt - müssen wir den Weg über die Ämter und Gerichte gehen und das dauert erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr.

Es gibt offizielle Fristen, in denen ein Besitzer seinen Hund zurückfordern darf und bis die Papiere durch alle Distanzen gelaufen ist, vergeht nochmal viel Zeit. Boby steht also zwischen den Stühlen, er würde gerne Teil einer Familie sein, muss nun aber warten bis das Recht an uns übertragen wird. Kostbare Zeit, gerade mit seinen bald 11 Jahren, wo er doch viel lieber auch ein bisschen Ruhe und Geborgenheit hätte. Bis wir nun den bürokratischen Teil geklärt haben, werden wir Boby als Patenhund führen, denn auch er möchte finanziell aufgefangen werden und sollte ein Gesicht bekommen. Sobald wir uns die Rechte an Boby erkämpft haben, wird er selbstverständlich auch zur Vermittlung stehen, dies ist nur eben leider mit einer langen Wartezeit verbunden.

Vielen herzlichen Dank auch im Namen von Boby! Grazie mille!